Allgemeine Mietbedingungen
Jeder
Gast erkennt mit der Reservierung für sich und für die von ihm mit angemeldeten
Personen diese Bedingungen als allein verbindlich mit Schlüsselübergabe
an.
Buchung / Reservierungsbestätigung
Der
Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung zustande. Die Reservierung
ist erst nach Zahlungseingang verbindlich. Bis dahin behalten sich die
Vermieter die anderweitige Vermietung ausdrücklich vor.
Die Höchstmietdauer beträgt 12 Monate.
Sonderwünsche
sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann
gültig, wenn sie durch die Vermieter schriftlich bestätigt werden.
Zahlung
Die
Zahlung ist innerhalb der in der Reservierungsbestätigung genannten Frist per
Überweisung durchzuführen. Barzahlung bei Anreise muss ausdrücklich vereinbart
werden.
Rücktritt durch den Mieter
Der
Mieter kann jederzeit vor Anreise von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung.
Der
pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
-
bis 30 Tage vor Anreise 10 % des Gesamtmietpreises
- bis
14 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtmietpreises
- ab
2 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise bzw. vorzeitiger Abreise gesamter
Mietpreis
Rücktritt durch die Vermieter
Die
Vermieter können vor Anreise vom Mietvertrag zurücktreten oder nach
Anreise den Mietvertrag kündigen:
a)
ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter trotz Abmahnung die Umgebung
nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst
vertragswidrig verhält.
b)
ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Vermietung infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigen
die Vermieter nach Punkt a) den Mietvertrag, dann verfällt der Mietpreis.
Treten
die Vermieter gemäß b) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden alle
eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche
werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigen die Vermieter den Mietvertrag
gemäß b) nach Mietbeginn, so erhält der Mieter vom Mietpreis den Teil zurück,
für den er das Haus nicht nutzen konnte.
An- und Abreise
Die
Ankunftszeit ist am vorgesehenen Anreisetag ab 16.00 Uhr. Falls
Sie während der Anreise feststellen, dass Sie sich voraussichtlich verspäten
werden, informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig telefonisch die Vermieter.
Am Abreisetag
muss das Haus spätestens um 10.00 Uhr verlassen und dem Vermieter
besenrein und im gleichen Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. Die
Endreinigung erfolgt durch die Vermieter.
Abweichende
An- bzw. Abreisezeiten vereinbaren Sie bitte schriftlich mit dem Vermieter.
Parken
Bei
An- und Abreise dürfen Mieter zum Be- und Entladen ihres Fahrzeugs
kurzfristig im Hof parken, sofern ein Parkplatz frei ist. Während der Mietdauer stehen die öffentlichen
Parkplätze unterhalb der Kirche am Ortseingang kostenfrei zur Verfügung.
Haustiere
Haustiere
sind im Haus aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
Reinigung des Hauses
Die
Grundreinigung vor der Abreise erfolgt jeweils durch den Mieter
unabhängig von der Reinigung durch den Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die
Reinigung der Küche, das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung
der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten
und das Fegen / Saugen aller Räume, so dass das Ferienhaus besenrein übergeben
werden kann. Die Reinigung durch den Vermieter umfasst zusätzlich
unter anderem die gründliche Reinigung von Küche und Bad sowie das Waschen der Textilien.
Handtücher / Decken / Wäschewechsel
Die
im Haus zur Verfügung gestellten Decken und Kissen mit Bezügen dürfen
ausschließlich im Ferienhaus benutzt und nicht außer Haus mitgenommen werden. Hand-
und Duschtücher werden durch den Mieter selbst mitgebracht. Sollten Sie Hand-
und Duschtücher benötigen, können diese nach Absprache erhalten.
Rauchen
Im
Ferienhaus herrscht absolutes Rauchverbot. Es ist
nicht gestattet bei offenen Fenstern zu rauchen. Bitte gehen Sie zum Rauchen
auf die Verandatreppe vor dem Haus und benutzen Sie den bereitgestellten
Aschenbecher. Asche und Zigarettenkippen dürfen nicht in der Toilette, im
Kompost, im gelben Sack, im Hof oder auf der Straße entsorgt werden.
Haftung
Die
Haftung der Vermieter für Personen- oder Sachschäden der Mieter ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
Der
Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am Ferienhaus sowie dessen Ausstattung
bei schuldhaften oder grob fahrlässigen Handlungen. Entstandene Schäden und
Verluste von Ausstattungsgegenständen sind den Vermietern unverzüglich
anzuzeigen.
Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Ansprüchen
Der
Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell
auftretenden Leistungs-störungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu
halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung,
Beanstandungen unverzüglich den Vermietern anzuzeigen. Kommt der Mieter schuldhaft
dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ein
schuldhaftes Unterlassen liegt z. B. nicht vor, wenn Mängelanzeige bzw.
Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist,
oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden.
Sonstige Bestimmungen und Hinweise
Gerichtsstand
für das Mahnverfahren ist Mayen, für Klagen Kandel.
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten
Mietbedingungen zur Folge.
Jockgrim,
den 01. Oktober 2021